Foto: Sigrid Altherr-König
Andreas Zumach, der 32 Jahre bei beim Sitz des UN-Menschenrechtsrates in Genf akkreditiert war, stellte diesen in einer Veranstaltung des Friedensbündnisses Esslingen vor. Die Entstehung des Menschenrechtsrats 1947 und seine Entfaltung (bis 2006 Menschenrechtskommission) verdeutlichte die Errungenschaft dieses ständigen Untergremiums der UN, der einzigen Organisation, in der NGOs Beteiligung- und Mitwirkungsrechte haben. Nach der Nazidiktatur, dem Faschismus und der Shoa wurden 1945 in der Präambel der UN-Charta als Ziele die Sicherung des Weltfriedens, die Grundrechte der Menschen, Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit und die Gleichberechtigung festgelegt. 1948 erfolgte die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, deren Einhaltung der Menschenrechtsrat prüft und einfordert. Unabhängige Fachleute werden als Sonderberichterstatter für Themen der Sonderkonventionen, wie zum Genozid (1948), der Rechte im Zivilpakt und Sozialpakt, und zu einzelnen Ländern beauftragt. Im Menschenrechtsrat sind 47 Staaten durch gewählte Diplomaten vertreten, die unterschiedliche Interessen vertreten. Die Menschenrechtsarbeit wird durch zentrale Probleme verschärft, einmal durch die mangelnde Finanzierung, durch die Reaktionen auf den 11. September 2001 (Krieg gegen den Terrorismus), die Infragestellung der universellen Gültigkeit aller Menschenrechtsnormen durch China und islamische Staaten und besonders auch durch die Doppelstandards des Westens, sichtbar gerade in der unterschiedlichen Sanktionierung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die fehlende Sanktionierung des genozidalen Krieges im Gazastreifen und die patrimonialen Entscheidungen der USA unter Donald Trump.