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Jugendliche im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend melden. Denn was viele nicht wissen: Die Ausbildungsplatzsuche kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Damit die Zeitspanne als Anrechnungszeit berücksichtigt wird, muss die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen Kalendermonat dauern. Keine Rolle spielt übrigens, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen der Agentur für Arbeit bezogen werden.
Wer bei der Ausbildungsplatzsuche älter als 25 ist, kann in bestimmten Fällen trotzdem Anrechnungszeiten hinterlegen. Zur Abklärung der Voraussetzungen empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. Weitere Informationen gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Außerdem hilft das Team der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800-1000 4800 weiter.