ANZEIGE
Kategorien
Zusatzartikel

Alle Jahre wieder Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Foto: txn/: juerfraphoto/randstad

Im November erhalten rund 55 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld. Bei tariflich Beschäftigten sind es 2018 laut Statistischem Bundesamt sogar 86,6 Prozent. „Weihnachtsgeld ist eine Extra-Leistung des Arbeitgebers auf freiwilliger Basis“, erklärt Petra Timm, Sprecherin beim Personaldienstleister Randstad, „aber es gibt Vereinbarungen, die durchaus bindend sind.“ So kann die Zahlung von Weihnachtsgeld beispielsweise im Arbeits- oder Tarifvertrag und auch in besonderen Betriebsvereinbarungen festgelegt sein. Zur Höhe des Weihnachtsgelds gibt es keine bundesweit oder tariflich gültigen Sätze. Oft spielen die Branche, die Größe und die Art des Betriebes eine Rolle. Genauso wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters oder „sachliche Gründe“: So wird zum Beispiel einem Arbeitnehmer mit Familie mehr Weihnachtsgeld zugesprochen – und demjenigen mit hohen Fehlzeiten weniger. Viele glauben zudem, dass ein Rechtsanspruch besteht, wenn sie drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld bekommen haben. Das ist prinzipiell richtig, gilt aber nur, wenn stets die gleiche Summe ausgezahlt wurde. Bei wechselnder Höhe gilt dies als Beleg, dass das Unternehmen die Zahlung alljährlich neu überdenken möchte. Viele Firmen lassen sich zudem bestätigen, dass die Auszahlung des Weihnachtsgelds freiwillig und widerruflich erfolgt – so dass auch hier für Arbeitnehmer kein Anspruch auf eine fortlaufende Zahlung besteht. (txn)