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Der Bürgerausschuss Mettingen weist darauf hin, dass das Entfernen von Weinblättern aus den Weinbergen untersagt ist. In letzter Zeit wurde vermehrt beobachtet, dass Spaziergänger und Besucher eigenmächtig Weinblätter aus den Reben reißen – ein Verhalten, das mehrere schwerwiegende Folgen nach sich zieht.
Weinblätter sind ein wesentlicher Bestandteil des Rebstocks: Sie dienen nicht nur der Photosynthese, also der Energiegewinnung der Pflanze, sondern schützen auch die empfindlichen Trauben vor zu viel UV-Strahlung. Sie nehmen Wasser auf und unterstützen die Gesundheit der Pflanze. Das sogenannte „Ausputzen“ der Reben ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die ausschließlich von den fachkundigen Wengertern ausgeführt wird. Welche Blätter an welchem Rebstock entfernt werden, will gelernt sein und obliegt den Eigentümern.
Zudem werden die Reben mehrmals im Jahr mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Die Blätter sind daher nicht für den Verzehr geeignet – ein gesundheitliches Risiko für ahnungslose Sammler.
Nicht zuletzt stellt das unerlaubte Entfernen der Blätter einen Diebstahl dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Der Bürgerausschuss Mettingen bittet die Bevölkerung sowie Besucher*innen des Weinbergs eindringlich, keine Blätter und auch keine Trauben von den Rebstöcken zu entfernen, sondern den Weinberg mit dem gebotenen Respekt zu behandeln. Die Pflege und der Schutz der Reben dienen dem Erhalt des traditionsreichen Mettinger Weinbaus.