Landratsamt Esslingen
Nach dem klarstellenden Erlass des Sozialministeriums zur Sperrstunde ab 23 Uhr bei Überschreiten der Sieben-Tages-In-zidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen gilt auch im Landkreis Esslingen von Dienstag, 0 Uhr an eine verlängerte Sperrstunde sowie ein Alkoholabgabe- und Konsumverbot. Das heißt, von Dienstag an müssen Gast-stätten und Bars bereits um 23 Uhr schließen. Die Sperrzeit gilt bis zum Folgetag um 6 Uhr. Während dieser Zeitspanne darf auch kein Alkohol mehr verkauft werden. Es ist zudem unter-sagt, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentli-chen Anlagen im Landkreis Esslingen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr alkoholische Getränke zu konsumieren. Die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken außer Haus oder im Rah-men eines Lieferservice ist auch nach 23 Uhr möglich.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landrats-amtes unter dem Stichwort „aktuelle Regelungen“ eingesehen werden: www.landkreis-esslingen.de