Foto: Helmut Schober
Bei den Treffen der Daimler Ruheständler, der Alten Garde, in der Sportgaststätte Denkendorf spricht man über die Autopioniere Gottlieb Daimler und Carl Benz. Dieses Mal hielt Kamerad Helmut Schober ein Referat über den Sicherheitsgurt im PKW. Volvo hatte den Dreipunktgurt 1958 zum Patent angemeldet. Der Gurt wurde von Mercedes-Benz als Sonderausstattung zu einem Preis von 100 DM angeboten. Lange grassierte der Irrglaube, dass man sich zumindest bei Bagatellunfällen mit den Händen abstützen könne. Mercedes Chefingenieur Fritz Nallinger mahnte auf der IAA 1965, dass der Kunde in der Werbung nicht gleich mit negativen Möglichkeiten wie Unfällen konfrontiert werden möchte. Zwischen 1970 und 1972 kamen jährlich ca. 20.000 Menschen im Straßenverkehr ums Leben, etwa 8-mal so viel wie 2021/2022. Die Politik musste handeln. 1972 kam das Tempolimit für Landstraßen, 1973 die Promillegrenze von 0,8 1974 die Gurtpflicht für Neuwagen und 1976 die Anschnallpflicht auf den Vordersitzen. Durch eine Aufrollfunktion ergänzt, wurde der Sicherheits-Automatikgurt 1973 von Mercedes-Benz als Serienausstattung auf den Vordersitzen eingeführt. Damit war das umständliche Gurtanlegen passé, denn ohne Gurtstraffer kam man nach anlegen des Gurtes nicht mehr ans Radio. Aber erst am 01.08.1984 wurde ein Bußgeld von 40 DM für Gurtverweigerer eingeführt.