Foto: Büro Sebastian Schäfer MdB
Bundestag und Bundesrat haben sich auf wesentliche Änderungen beim Straßenverkehrsgesetz geeinigt. Erstmals steht mit dem neuen Gesetz nun nicht mehr nur alleine das Auto im Mittelpunkt des Verkehrsrechts. Viel mehr werden die Bedürfnisse der Menschen stärker in den Fokus gerückt, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Das ist wichtig und gut so, denn Kommunen, Bürgerinnen und Bürger haben lange gefordert, den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV im städtischen Verkehr deutlich zu stärken.
Bei dem neuen Gesetz sind die Themen Umwelt- und Klimaschutz innerhalb der Mobilität nun explizites Ziel, gleichzeitig bekommt die Verkehrssicherheit einen höheren Stellenwert. Konkret werden den Kommunen nun mehr Möglichkeiten in die Hand gegeben, damit sie ihre städtebauliche Entwicklung eigenständiger voranbringen können. Für sie wird es in Zukunft deutlich einfacher und mit weniger Bürokratie möglich sein, längere Tempo-30-Abschnitte auf Hauptstraßen anzuordnen. Ebenso die Möglichkeit, Geh- und Radwegen breiter zu bauen und Zebrastreifen sowie Busspuren anlegen zu können. Auch bei der Parkraumbewirtschaftung wird es Erleichterungen geben.
Deutschlandweit gab es seit vielen Jahren kommunale Beschlüsse für mehr Zebrastreifen, für Tempo 30 und für neue Radwege, die von den Verwaltungen bislang nicht umgesetzt werden konnten, weil das Straßenverkehrsrecht sie ausgebremst hatte. Oft musste erst eine sehr konkrete Gefahrenlage nachgewiesen werden, um Straßen fußgänger- und fahrradfreundlicher gestalten zu dürfen.
Das ändern wir jetzt, denn eine gute und nachhaltige Mobilität für alle in der Kommune muss attraktiv und sicher sein – genau dafür ist das neue Straßenverkehrsgesetz ein wichtiger Baustein.