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Haus und Grund Esslingen e.V.

Vortrag: „Die Mieterhöhung nach Mietspiegel“

Foto: Haus & Grund Esslingen e.V.

In den meisten Wohnraummietverhältnissen wurden keine besonderen Regeln für die Mieterhöhung vereinbart, so dass die Miete nur durch Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden kann.

Dieses komplexe und formale Verfahren ist fehleranfällig und nicht ganz leicht zu durchschauen. Dies beginnt bereits bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, welche sich am Mietspiegel orientiert.

Mietspiegel gibt es in Esslingen bereits seit 1975. Der Mietspiegel dient als sachliche Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen in Esslingen und damit auch dem Rechtsfrieden. Zum 01.01.2024 ist der aktuelle qualifizierte Mietspiegel der Stadt Esslingen in Kraft getreten.

Aus diesem Anlass wird Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefan Beck in einem Vortrag am Donnerstag, dem 21.03.2024 um 19.00 Uhr im Saal der Volksbank Mittlerer Neckar (Fabrikstr. 5 in Esslingen) über das Thema referieren. Er wird hierbei sowohl die Handhabung des Mietspiegels selbst, als auch den grundsätzlichen Ablauf eines Mieterhöhungsverlangens erläutern.

Eine Anmeldung unter haus-und-grund-esslingen@t-online.de wird erbeten.