Foto: Haus & Grund Esslingen e.V.
H&G begrüßt, dass der Technische Ausschuss neu über die Möglichkeiten zur Anbringung von Solaranlagen im Bereich der Gestaltungssatzung der Esslinger Innenstadt diskutiert und die ursprünglichen, restriktiveren Planungen nicht weiterverfolgt.
Die jetzt beabsichtigte Beschlussvorlage allerdings schafft aus Sicht von H&G Esslingen abermals Rechtsunsicherheit und keine klaren Verhältnisse: So wird im neuen Beschlussantrag klargestellt, dass das Solarkataster nicht mehr verbindlich sein soll. Stattdessen solle man sich an den Leitlinien des Landesdenkmalsamtes orientieren. Diese Leitlinien nehmen wiederum Bezug auf das Solarkataster. Solche Regelungen sind nicht mehr nachvollziehbar und nicht geeignet, einem Eigentümer, der in eine Solaranlage investieren möchte die entsprechende Planungssicherheit zu vermitteln. Balkonsolaranlagen finden sich in den Leitlinien überhaupt nicht wieder, wie bei diesen verfahren werden soll ist damit nicht geregelt.
H&G fordert daher eine einfache, praktikable und für jeden nachvollziehbare Regelung: Die Kirchen und geschützten Denkmäler sollten auch weiterhin besonderen Regelungen unterworfen seien (besondere Gestaltung der Solaranlage, z.B. durch Verwendung von Solarziegeln etc.). Auf allen anderen Gebäuden in der Innenstadt sollten Solaranlagen auch im Sinne der Klimawende ebenso ohne Einschränkungen und ohne zusätzliche Genehmigung möglich sein, wie dies in allen anderen Stadtteilen möglich ist.
Die jetzt beabsichtigte Regelung wird zu einer zusätzlichen bürokratischen Belastung des Baurechtsamtes führen und es ist absehbar, dass auch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten folgen werden. Sowohl im Sinne der Energiewende, als auch im Sinne des Rechtsfriedens sollte daher der Ausschuss für Technik und Umwelt für eine klare und leicht nachvollziehbare Regelung sorgen, welche die Investitionen in erneuerbare Energien fördert anstatt sie zu verhindern.