ANZEIGE
Kategorien
Sozialverband VdK - OV RSKN

Sicherheit für Hinterbliebene

Sicherheit für Hinterbliebene

Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, fallen zahlreiche Aufgaben an. Neben der Bestattung muss man unter anderem die Sterbeurkunde ausstellen lassen, Versicherungen informieren, und die Hinterbliebenen-Rente beantragen. Die Bearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung dauert oft länger, weshalb ein Antrag auf Vorauszahlung möglich ist. Wer berechtigt ist, welche Voraussetzungen erforderlich sind und was alles gemacht werden muss erfahren Sie beim Sozialverband VdK. So informiert VdK-TV Ratsuchende in dem Film „Ratgeber Rente Teil 4: Die Witwen- und Witwerrente“ Im VdK-Videoportal www.vdktv.de finden Sie diesen informativen Film neben vielen anderen interessanten Informationen.

Leider sind in diesem Jahr weiterhin Corona bedingt keine Veranstaltungen möglich, da ein erheblicher Teil unserer  Mitglieder zu gefährdeten Personengruppen gehören. So musste schweren Herzens der Tagesausflug ins Allgäu und auch die Mehrtagesreise nach Ischia abgesagt werden. Wir bleiben über E-Mail ov-esslingen-rskn@vdk.de und telefonisch für Sie mit Rat und Tat erreichbar.

Auch die VdK Beratungsstelle in Esslingen ist unter neuer Leitung für rechtliche Beratung präsent. Bitte um telefonische Terminvereinbarung unter: Tel.: (0711) 203 731 60)

Vorstand des VdK Orstverbandes  RSKN