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VCD Esslingen e.V.

Lärmaktionsplan geht in die 3. Runde

Foto: Jürgen Gard, VCD Esslingen

Die meisten Tempo 30 Abschnitte in Esslingen müssen wegen Lärmschutz eingerichtet werden. Mit der 3. Stufe des Lärmaktionsplans kommen demnächst vier weitere Abschnitte hinzu. Seit vielen Jahren ist die Stadt verpflichtet AnwohnerInnen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen. So gibt es das EU-Recht vor. Bei Überschreitung der gesetzlich festgelegten Geräuschpegel hat die Stadt die Pflicht zur Einführung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen. Im Lärmaktionsplan wurden die zu lauten Stellen kartiert und nun in mehreren Stufen Tempo 30 auf diesen Straßenabschnitten angeordnet. Mit Tempo 40 kommt man nicht unter den Grenzwert. Selbstständig darf die Kommune Tempo 30 aber lediglich an sozialen Einrichtungen und mit konkreten Gefährdungen anordnen (§45 Absatz 9 StVO). Darüber hinaus sind der Stadt aktuell die Hände gebunden. Das nicht mehr zeitgemäßes Straßenverkehrsrecht lässt den Kommunen keinen Spielraum die Tempo 30 Stückchen sinnvoll zusammenzufassen. So entstand der bekannte Flickenteppich aus stückchenweise wechselnden und damit unübersichtlichen Tempolimits. Um fürs Gemeinwohl hier zukünftig zielführend handeln zu können ist Esslingen der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ beigetreten. Die inzwischen mehr als 900 Mitglieds-Kommunen und Landkreise fordern von Verkehrsminister Wissing eigene Handlungsmöglichkeiten um innerorts Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit dort anordnen zu können, wo sie es für notwendig halten. Tempo 30 hat für die Menschen vieles verbessert. Unter anderem an der Kiesstraße, der Agustinerstraße, der Grabbrunnenstraße und der Schorndorfer Straße gibt es mit Tempo 30 weniger Lärm, weniger Luftschadstoffe und bessere Querungsmöglichkeiten. Bei Tempo 30 wählen mehr Menschen öfter das Fahrrad. Unfälle und vor allem die schwere von Unfallfolgen nehmen deutlich ab. Zusätzlich sinnvoll wäre, wenn der Gesetzgeber viel zu laute Fahrzeuge nicht mehr zulassen würde, wie z.B. in der Schweiz.