Foto: ADFC Esslingen
Die Radfahrenden wissen es: die Überholabstände der Autofahrenden sind oft viel zu knapp, vor allem dort, wo Radler auf sogenannte Schutzstreifen gedrängt werden. “Eine Radverkehrspolitik, die auf den breiten Einsatz von Schutzstreifen setzt, ist verfehlt”, sagt der UDV-Leiter Brockmann. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat ein Gutachten erstellt, über das der Spiegel berichtet hat.
Der Spiegel hat sozusagen die Öffentlichkeit alarmiert, in dem er klarstellt, dass Autofahrer Radfahrer viel seltener überholen dürfen, als sie meinen und es tatsächlich tun. Denn immer müsse ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, eben auch dann, wenn man an einem Radler vorbei will, der auf einem Schutzstreifen fährt, der mit der gestrichelten Begrenzung. Die meisten Autofahrenden meinen, es genüge, wenn sie in ihrer Spur bleiben, weil der Radler ja seine hat. Dabei sind jedoch die Überholabstände viel zu knapp.
Knappes Überholen ist nicht unbedingt die Ursache für Unfälle, aber es jagt Radlern regelmäßig einen Schrecken ein. Wer schon mal von einem Baulaster mit 50 cm Abstand überholt wurde und dessen Reifenprofil im Detail studieren konnte, radelt mit anderen Gedanken weiter: was wäre passiert, wenn ich einen winzigen Schlenker gemacht hätte?
Eines ist klar: Aufklärung reicht hier nicht. Es muss von der Polizei kontrolliert werden.
Der Respekt der so mancher Autofahrenden vor Schutzstreifen und Radfahrenden ist eher gering. Radler werden als Störung wahrgenommen und oftmals entsprechend unwirsch behandelt, aber nicht von allen. Manchmal bleibt ein Fahrzeug geduldig hinter mir, weil der nötige Sicherheitsabstand zum Überholen nicht reicht, ohne auf die Gegenfahrbahn zu fahren. Leider aber machen die paar rüden Autofahrer/innen alles zunichte und verstärken den Eindruck, man werde bedrängt und befinde sich immer in Gefahr, von einer Windböe in den Außenspiel des überholenden Autos geweht zu werden. Oder halt zwischen die Reifen … autsch!