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Sozialverband VdK

Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 847/23). Sie richtete sich gegen die Ungleichbehandlung bei den Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten). Von dieser Ungleichbehandlung sind EM-Rentner betroffen, die diese Rente bis zum 31. Dezember 2018 beantragen mussten. Das sind mehr als 1,8 Millionen Menschen. Auch in Zukunft werden diese Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, weniger Rente erhalten als Neurentner, die erst seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Diese Neurentner behandelt die Rentenversicherung so, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Gegen die Stichtagsregelung 31. Dezember 2018 hatten VdK und SoVD ein Musterstreitverfahren durch alle Instanzen bis zum BVerfG geführt. Dort war die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen worden.