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Schon Konfuzius sagte: „Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das Heute zu Ende ist“. Wie schnell ist es nämlich passiert, der Unfall oder die Krankheit, die einen ins Bett zwingt. Oftmals gibt es auch andere Gründe, die es erforderlich machen, das Haus für längere Zeit zu verlassen. Und wer kümmert sich dann um den geliebten Vierbeiner? Darüber sollte man sich frühzeitig Gedanken machen und eine Vertrauensperson als Betreuer:in bestimmen. Damit fällt zumindest eine Sorge weg. In einem klärendes Gespräch sollten alle wichtigen Punkte angesprochen und anschließend schriftlich festgehalten werden. Das gilt übrigens ganz besonders für den schlimmsten Fall, wenn Frauchen oder Herrchen sterben sollten. Daher raten Experten auch die Vereinbarung zwischen Halter:in und Betreuer:in in einem Testament festzulegen. Auf jeden Fall sollte auch ein Zettel mit dem Hinweis auf Hund, Katze und Co. sowie der Name der Vertrauensperson im Geldbeutel und gut auffindbar in der Wohnung deponiert werden. In der ausführlicheren, schriftlichen Vereinbarung sollte nun folgendes festgehalten und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden: Wer nimmt das Tier auf, wenn der Halter längerfristig ausfällt oder stirbt? Welche Vorlieben hat das Tier, worauf sollte geachtet werden? Benötigt das Tier Medikamente? Was soll passieren, wenn das Tier stirbt? Wer trägt die Kosten für Tierarzt, Medikamente, Futter und alle weiteren Ausgaben? Soll die Vereinbarung Teil des Testaments sein gilt: Ein privates Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie Datum und Ort enthalten. Darüber hinaus sollte es problemlos gefunden werden können. Vorsorge für den Ernstfall erspart also einigen Kummer. Mit einem Testament kann man übrigens auch noch weiteren Tieren helfen, indem man z.B. einen Tierschutzverein als Erben einsetzt.