Foto: Fabio Schneck
Nach über eineinhalb Jahren hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Satzung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum beschlossen. Sie ermöglicht es der Verwaltung, nun endlich das entsprechende Landesgesetz auch anzuwenden. „Wir leben in einer Stadt, in der es einen großen Mangel an Wohnraum gibt. Von dem her frage ich mich schon, warum die zuständige Verwaltungsstelle so lange braucht, um eine Satzung zu präsentieren, die ich im Internet herunterladen kann“, betont der Vize-Fraktionschef der Grünen im Esslinger Gemeinderat Andreas Fritz.
Das Zweckentfremdungsverbot ist eine flankierende Maßnahme, damit knapper Wohnraum bei uns der Funktion Wohnen zugeführt werden kann – und eben nicht einem anderen Zweck als diesem. „Dabei ist es sicherlich nicht das Allheilmittel, um die Wohnungsnot bei uns zu lindern, das wissen wir alle. Aber es kann wie ein Verkehrsschild, zum Beispiel ein Tempolimit, wirken. Es werden sich nicht alle daran halten und wir werden es auch nicht gänzlich überprüfen können. Aber es ist klar definiert, dass es sich um einen Verstoß gegen geltendes Recht handelt, wenn man sich nicht daran hält“, betont Fritz. In diesem Zusammenhang darf der Effekt durch die bloße Existenz der Satzung nicht zu gering bewertet werden. Es gibt viele gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger, die die Satzung beachten werden. Im Jahr könnten so 30 bis 40 Menschen mehr eine Wohnung bei uns finden. „Auf die Jahre gerechnet, kommt da was zusammen: Kleinvieh macht eben auch Mist, deshalb sollte man es auch nicht kleinreden“, so Fritz.
In anderen Städten, die ebenfalls starken Wohnraummangel haben, findet diese Maßnahme bereits seit vielen Jahren Anwendung. Fritz: „Das Gesetz ist keineswegs eine leerlaufende Maßnahme, wie dauernd von den Freien Wählern, der CDU und FDP ohne Sachargumente behauptet wird, sondern es erfährt einen relativ großen Anwendungsbereich. Deshalb ist es gut, dass wir es in Esslingen jetzt auch haben.“