Foto: Roberto Bulgrin
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Parkgebühren in Freiburg hat keinen Einfluss auf die Gebühren für das Anwohnerparken in Esslingen.Im vergangenen Jahr sind die Gebühren in Esslingen von 30 Euro auf 150 Euro im Jahr gestiegen. Doch wer gehofft hatte, mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Freiburger Gebührenregelung könnten die Esslinger Tarife wieder sinken, hat sich getäuscht.Vergangene Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht die Freiburger Gebühren für das Anwohnerparken gekippt. Allerdings hatten die Richter nicht die Höhe der Tarife an sich beanstandet. So erklärten sie die in Freiburg geltenden Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie die Gebührensprünge für unterschiedlich große Fahrzeuge für unzulässig. In Esslingen bleibt die aktuelle Gebührensatzung dennoch weiterhin gültig. „Zur Bezifferung des Werts der Parkflächen ziehen wir als Vergleichswert die Kosten zur Herstellung und Unterhaltung der Parkflächen heran“, sagt Raphael Clauss, Leiter der städtischen Verkehrsabteilung. Das sei weiterhin zulässig. (meb)