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Aktionen der Letzten Generation spalten. Nun prüft ein Gericht, ob es eine kriminelle Vereinigung ist. Das kann nach hinten losgehen, so sieht es ein renommierter Frankfurter Jura-Professor. Zwar sei erfüllt, daß zu einer kriminellen Vereinigung immer 2 Menschen gehören, tiefer greifende Bedingungen fehlen: “Wenn Straftaten einem übergeordneten Zweck dienen, dann könne man nicht von einschlägiger Kriminalität sprechen”, so der Strafrechtler.
Vorgeworfen wird der Letzten Generation, daß sie den Paragraph 240 StGB (Nötigung) verletzen. Dort steht u.a., wenn das Ziel eines Handelns verwerflich ist, ist es Nötigung. Obwohl Klimaschutz nicht verwerflich ist, finden Richter Möglichkeiten, die Aktivisten der Proteste zu verurteilen. Doch auch Richard Pitterle (DIE LINKE), Anwalt und Initiator des Untersuchungsausschusses Cum-Ex, spricht von Fehlurteilen. Auch Streik führt zu Nötigungen. Warum wird dagegen nicht geklagt? Eine Gewerkschaft ist eine mächtige Organisation! Die Verhältnismäßigkeit – Zuspätkommen vs Zerstörung der Lebensgrundlagen – wird kaum berücksichtigt. Selbst unangemeldete Demonstrationen sind nicht strafbar (Art. 8 GG).
Offensichtlich zählen aber eigene Einstellungen mehr als der Sinn von Gesetzen. Doch sollten sich Richter nicht schämen, junge Menschen, die Zukunftsangst haben, zu kriminalisieren? Wenn Politik Jahrzehnte versagt? DIE LINKE hält diesen Skandal für so schwerwiegend wie seinerzeit die Spiegelaffäre. Damals mußte F.J. Strauß zurücktreten. Es ging vordergründig um Landesverrat, im Endeffekt um Kaltstellung kritischer Stimmen. Heute geht es um Einschränkung elementarer Grundrechte der Bevölkerung.
Wer muß jetzt zurücktreten? Vielleicht ein Verkehrsminister, der neue Autobahnen plant?