Foto: oh (GS x DALL-E)
Am 19. April hat das zweite BUND-Abendgespräch über Energiefragen stattgefunden – es ging um die aktuellen Themen “Heizen” und “Wärmewende”. Daraus hier das Wesentliche in Kürze:
Wer eine funktionierende Heizung hat, wird durch den jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für eine neues Gebäudenergiegesetz in aller Regel zu keinen bestimmten Aktionen gezwungen. Einzige Ausnahme: wenn die Heizung auf der veralteten sog. “Heizwerttechnik” beruht, also weder auf Niedertemperatur- noch auf Brennwerttechnik, UND ihr 30. Lebensjahr überschreitet. Aber selbst bei solchen Heizwert-Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, wird bei langjährig selbstbewohntem Eigentum, und außerdem auch für Eigentümer ab 80 Jahren, kein Tausch vorgeschrieben.
Dagegen dürfen für Neubauten ab 2024 tatsächlich nur noch CO2-arme Heiztechnologien eingeplant werden. Das ist nur vernünftig, denn diese neuen Anlagen sollen dann ja ca. 30 Jahre lang ihren Dienst tun können – also bis weit nach 2045, dem Jahr, bis zu dem Deutschland klimaneutral werden muss.
Kurzum: Für die Eigentümer von Bestandsimmobilien gibt es keinen Grund zur Aufregung, und keinen Anlass für Panikreaktionen! Aber leider wurden zu diesem Thema in den letzten Wochen viele falsche Gerüchte aufgebracht, z.T. aus Unkenntnis, z.T. mit der bösen Absicht, gegen den Klimaschutz und die Energiewende Stimmung zu machen.
Es wäre jedoch fatal, wenn sich Hauseigentümer davon ins Bockshorn jagen ließen! Stattdessen lieber in aller Ruhe überlegen, wie man sein Haus fit für die Zukunft machen kann. Denn eines ist klar: fossile Brennstoffe werden immer teurer werden, und in Krisenzeiten werden sie evtl. auch nicht zuverlässig verfügbar sein. Dagegen gibt es für die Gebäudesanierung viel Geld vom Staat! Sobald es also zum eigenen Lebensrhythmus und zu dem des Gebäudes passt, sollte man – in höchsteigenem Interesse ! – eine energetische Sanierung anpacken.
Viele Informationen dazu hier: www.bund-esslingen.de/themenseite-energie.