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Nicht jedes Knöllchen kommt an

Foto: Roberto Bulgrin

Genau 182. 938 Mal bekamen Verkehrssünder im vergangenen Jahr unerfreuliche Post von der Stadt Esslingen. Denn so viele Verwarnangebote und Bußgeldbescheide hat das kommunale Verkehrs- und Ordnungsamt 2022 verschickt. 135. 925 dieser Verfahren waren auf Tempoverstöße zurückzuführen. 1347 Rotlichtvergehen, 830 Gurt- und 1138 Handyverstöße wurden laut Stadt ebenfalls geahndet. Dem Bereich des ruhenden Verkehrs lassen sich rund 41. 000 Verfahren zuordnen. Doch nicht jeder, der geblitzt wird, bekommt auch ein Knöllchen zugeschickt. Fahrradfahrer sind fein raus. Denn die in Esslingen eingesetzten technischen Überwachungsgeräte erfassen  nur motorisierte Fahrzeuge mit Kennzeichen: „Für das Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeit,- Rotlicht- oder Mobiltelefonverstoßes ist grundsätzlich das Kennzeichen für die nachstehende Ermittlungsarbeit erforderlich“, teilt Marion Koch als kommissarische Leiterin des städtischen Ordnungsamtes mit. Die Daten aus den Messanlagen der Stadt werden an die Stadtverwaltung übertragen. „Hier wird geprüft, ob die Bilder verwertbar sind und den entsprechenden Bestimmungen entsprechen.“ Ist etwa das Kennzeichen unleserlich, darf kein Verfahren eingeleitet werden. 
Fahrzeughalter müssen in der Regel vier Wochen warten, bis das Schreiben der Bußgeldbehörde ins Haus flattert. Spätestens drei Monate nach dem Tattag würden die Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel verjähren. Allerdings gibt es laut Marion Koch eine Reihe von Sachverhalten, die die  Verfolgungsverjährung unterbrechen können. Die meisten Verkehrsteilnehmenden seien einsichtig, sagt Marion Koch. (sw)