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Bündnis für Klimagerechtigkeit Esslingen

Ein differenzierter Blick auf die Heizungsfrage

Foto: Bündnis für Klimagerechtigkeit Esslingen

Die neuen Regelungen für 65% Erneuerbare Energien beim Heizungstausch seien ein Verbot für Gas- und Ölheizungen, wurde in einigen Medien berichtet. Das ist falsch: es gibt kein Verbot! Ziel der Regelung ist die Abkehr von fossilen Energieträgern und unserer Importabhängigkeit. Durch das Gesetz soll eine sichere, preisstabile und klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland aufgebaut werden.

Das sind die Regelungen:
• Weiterbetrieb aller bestehender Heizungen und deren Reparatur sind möglich!
• Neue Öl-/Gasheizungen können mit „grünen Gasen“ oder Biomasse weiterbetrieben werden.
• Der Austausch sehr alter Kessel ist längst Gesetz, bis 2031 sollen nur Ausnahmen wegfallen! Heizkessel sind nach 35 Jahren technologisch veraltet.
• Es gibt Ausnahmeregelungen (Heizungsdefekt), pragmatische Übergangslösungen und Übergangsfristen (z.B. für Fernwärmeanschluss), sowie Härtefallregelungen und Förderungen.
• Es geht um Effizienz und die Nutzung Erneuerbarer Energien!

Sogar im Winter haben wir 20-80% erneuerbaren Strom. Eine Wärmepumpe macht aus Strom 3 bis 4 Mal soviel Wärme! Damit reduziert eine Wärmepumpe die Abhängigkeit von fossilen Energien ganz erheblich, selbst wenn der Strom nicht vollständig regenerativ erzeugt wurde.

Schade, dass über eine sinnvolle Lösung oft so schlecht berichtet wird.

Steffen Petruch hat Public Management und Politik in Bern, Lausanne und Potsdam studiert, arbeitet als Projektmanager im kommunalen Klimaschutz und ist Mitglied von GermanZero