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Rückenwind e.V.

18 werden mit Behinderung- was ist zu beachten?

Foto: U.Hofmann

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs erlangt man in Deutschland die Volljährigkeit. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Mit der Volljährigkeit des Kindes mit Behinderung endet auch das Sorgerecht der Eltern und damit ihre Befugnis, das Kind in allen, auch rechtlichen, Angelegenheiten zu vertreten.

Herr Bernd Seifriz-Geiger, Geschäftsführer des Vereins für Betreuungen im Landkreis Esslingen, möchte Sie umfassend informieren zu: Rechtliche Betreuung und Vollmacht, Ehefähigkeit, Testierfähigkeit, Patientenverfügung, Behindertentestament und Grundsicherung. Am Dienstag, 14. März 2023 um 20 Uhr im SBBZ Rohräckerschule / Speisesaal, Esslingen – Zollberg, Traifelbergstr.2  Haupteingang links.

Es ist keine Anmeldung erforderlich, die Räumlichkeiten sind barrierefrei, kein Eintritt, Parkplätze vorhanden.

Herzliche Einladung. Mehr unter: www.rueckenwind-es.de