Foto: Hannes Wichmann, Greenpeace
Viele von uns nehmen Speisen aus Gastronomiebetrieben mit: z.B. die nicht bewältigten Reste einer zu üppigen Portion im Gasthaus, oder ein von vornherein fürs Abholen nach Zuhause gemeintes Essen, oder aus der Schnellgastronomie irgendwelche Speisen für unterwegs, also “To Go”. Leider wird all das bisher ganz überwiegend in Einwegverpackungen gehüllt: allein im To-Go-Sektor sind das an jedem einzelnen Tag 770 Tonnen!
Das ist zwar schlimm für die Rohstoffbilanz und die Umwelt, aber für die Gastronomiebetriebe wie auch für die Kundschaft äußerst bequem: sobald diese Verpackungen ihren Zweck erfüllt haben, fliegen sie in einen Müllbehälter, oder irgendwo daneben, oder bei manchen kulturlosen ZeitgenossInnen eben gleich auf die Straße oder die Parkwiese. Um die weitere “Entsorgung” sollen sich dann ggfs. die Straßenreinigung, und in jedem Fall die öffentliche Müllabfuhr kümmern!
Auf diese Art produziert Deutschland unter anderem irrwitzige Mengen an Kunsttstoffmüll – Tag für Tag. Ein echtes stoffliches Recycling wäre sehr aufwändig, daher wird ein großer Teil davon dann später einfach verbrannt – und landet so letztlich in unserer Atemluft. Ein anderer Teil wird ins Ausland verschoben, als noch billigere Alternative, und wird dort oftmals unsachgemäß weiterbehandelt – was u.a. zur weiteren Vermüllung der Weltmeere beiträgt.
Mit Beginn des Jahres 2023 gibt es nun ein neues Gesetz: danach müssen größere Gastronomie-Betriebe, parallel zu den Wegwerf-Verpackungen, der Kundschaft auch Mehrweglösungen wenigstens anbieten, und zwar ohne Aufpreis. Allerdings gilt das nicht für kleine Einzelbetriebe, wie z.B. Imbissbuden. Dort haben die Kundinnen und Kunden aber das Recht, die Abfüllung der Speisen und Getränke in mitgebrachte eigene Behältnisse zu verlangen.
Das ist also wieder einmal eine leider nur halbherzige Lösung – aber immerhin kann man nun durch bewusstes Verhalten etwas leichter zur Reduzierung von Verpackungsmüll beitragen. Mehrweg schont die Umwelt!