Foto: Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC)
Wenn Radfahrende durch Laub, Eis und Schnee stürzen, beschäftigen sich unter Umständen auch Gerichte damit. Der ADFC hat einige wichtige Urteile zusammengestellt.
Rutschpartie durch Herbstlaub
Eine Mountainbikerin aus dem Ruhrgebiet stürzte wegen der Blätterschicht auf einem Geh- und Radweg und erlitt einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch. Im Schadensersatzprozess gegen die Stadt sprach ihr das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zu. Die beklagte Kommune sei verpflichtet, Gefahren auf ihren Verkehrsflächen zu beseitigen. Im Herbst müssten Radwege ebenfalls regelmäßig von Laub befreit werden. Die Radfahrerin musste sich allerdings ein Mitverschulden von 60 Prozent anrechnen lassen. Als Anwohnerin hätte sie bedenken müssen, dass das Laub schon längere Zeit nicht entfernt worden war und dass es am Unfalltag geregnet hatte (OLG Hamm, 9 U 170/04).
Rutschpartie durch Schnee und Eis
Auch Schnee und Eis können Radfahrende zu Fall bringen. Schadensersatz können gestürzte Radfahrer*innen aber nur erwarten, wenn die Gemeinde ihren Winterdienst vernachlässigt hat. Die Streupflicht besteht im innerörtlichen Bereich auf der Fahrbahn auch zugunsten von Radfahrer*innen (Bundesgerichtshof – BGH III ZR 200/63).
Glatteis
Beim Sturz auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg auf Grund von Glatteis können Radfahrenden auch dann Haftungsansprüche zustehen, wenn dieser Weg nur für den Fußgängerverkehr geräumt werden musste und der Unfallort sich nicht an einer verkehrswichtigen und gefährlichen Stelle befand (BGH III ZR 8/03).
Weitere Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten des ADFC: https://www.adfc.de/artikel/rutschpartien-auf-laub-eis-und-schnee
Für Radfahrende in Esslingen bietet die Stadt Esslingen ihren Mängelmelder an: https://kurzelinks.de/maengelmelder-esslingen. Hier kann man Behinderungen unkompliziert melden.
ADFC-Ansprechpartner: Thomas Albrecht, email: thomas.albrecht@adfc-bw.de