Foto: Ines Rudel
Wer sein Laub nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann, erklärt Mehmet Koc, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung des Ordnungsamts der Stadt Esslingen. Im Schadensfall, wenn also jemand auf dem Laub ausrutscht, könnten auch Schadensersatzansprüche entstehen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Entsorgung des Laubs haben es in sich: Werktags müssen bis sieben Uhr morgens die am Grundstück anliegenden Geh- und Laufwege geräumt werden. Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr. Die Räumpflicht besteht täglich bis 20.30 Uhr.
Auch für die Mitarbeiter der Straßenreinigung und des Grünflächenamts ist der Herbst die arbeitsreichste Zeit im Jahr. Mit vier Kehrmaschinen versucht die Straßenreinigung, die Esslinger Straßen und Plätze sauber zu halten. „Unsere große Kehrmaschine hat ein Behältervolumen von sechs Kubikmetern. Im Sommer müssen wir sie alle zwei Tage leeren. Jetzt im Herbst sind es bis zu vier Mal pro Tag,“ sagt Jörg Peter, Meister der Esslinger Straßenreinigung.
Bürger können ihr Laub einfach in der Biotonne oder auf einem Komposthaufen entsorgen. Auch Grünschnittsammelplätzen des Landkreises nehmen dieses an. Dort kann man auch Laubsäcke mit einem Volumen von 80 Litern kaufen, die mit der Biotonne abgeholt werden. Mit Laub gefüllte Plastiksäcke werden jedoch nicht mitgenommen.
Das Laub im Garten liegenzulassen, beispielsweise in Form eines Laubhaufens, ist laut Naturschutzbund eine gute Tat für die Umwelt. Dort können Insekten und Igel überwintern. Im Frühjahr werde der Haufen von Kleinstlebewesen zersetzt und die Rückstände fungierten dann als Dünger für das Gras.