ANZEIGE
Kategorien
Rückenwind e.V.

Einladung: Testament f. Menschen mit Behinderung

Foto: Ursula Hofmann

Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin?                                                                Kann ich meinem Kind mit Behinderung überhaupt etwas vererben? Wo kann ich ein Testament für Menschen mit Behinderung(en) erstellen lassen? Was ist dabei zu beachten? Diese Fragen, die viele Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung  beschäftigt, möchte diese Informationsveranstaltung aufgreifen und erklären.

Württ. Notariatsassessor und zertifizierter Mediator, Andreas Kuhn, wird Sie umfassend informieren und Ihre Fragen beantworten.

Am Dienstag, 22. März  um 20 Uhr im SBBZ Rohräckerschule  Esslingen- Zollberg im  großen Speisesaal

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Der Eintritt ist frei. Ohne Anmeldung. Es gelten die tagesaktuellen Coronaregeln.

Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss.