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Eigentlich ist das E-Rezept, das Elektronische Rezept, seit dem 1. Januar 2022 Pflicht. Gesetzlich Versicherte sollten nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Aufgrund technischer Schwierigkeiten erfüllen aber noch nicht alle Arztpraxen die Voraussetzungen für das Ausstellen eines E-Rezepts. Das rosafarbene Papierrezept darf deswegen weiterhin ausgegeben werden. Einige Praxen können jedoch bereits E-Rezepte ausstellen. Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, braucht man die offizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer von der Krankenkasse. Den Rezeptcode kann man in der Apotheke dann per App öffnen oder das Rezept vorab an eine Apotheke senden. Für Versicherte ohne Smartphone oder Tablet kann das E-Rezept alternativ in der Arztpraxis mit Rezeptcode ausgedruckt und so in der Apotheke eingelöst werden. Das E-Rezept soll stufenweise weiter ausgebaut werden, unter anderem für Heil- und Hilfsmittel.