Um Angehörige gut versorgen zu können, haben Pflegepersonen nach Paragraf 45 Sozialgesetzbuch (SGB) XI Anspruch auf kostenlose Pflegekurse durch die Pflegeversicherung. Dort erhalten sie Einblick in die Grundlagen der Pflege sowie praktische Tipps für den Pflegealltag – auch um mögliche Überforderung zu vermeiden. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Pflegekurse selbst durchzuführen oder dafür mit einem Partner zu kooperieren. Gedacht sind die Schulungen für alle nicht professionellen Pflegepersonen. Neben Gruppenkursen sind auch individuelle Schulungen, unter Umständen auch zuhause, denkbar. Wegen der Pandemie finden Pflegekurse zurzeit häufig online statt. Unabhängig von der Art der Schulung müssen Pflegekurse bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
Zur Entlastung pflegender Angehöriger werden auch Reha-Maßnahmen mit oder ohne die zu pflegende Person bezahlt.