Bisher waren deutsche Bußgelder im europaweiten Vergleich spottbillig. Deshalb übertrat so mancher Verkehrsteilnehmer auch in Esslingen ganz bewusst Verkehrsregeln und kalkulierte die geringen und seltenen Strafen von vornherein ein. Viele dieser Verkehrsverstöße machen aber insbesondere Zufußgehen und Radfahren unsicher und unattraktiv. Am 9. November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft, viele Bußgelder wurden empfindlich erhöht. Halten oder Parken auf Geh- und Radwegen wird nun mit 55 bis 100 € und teilweise mit einem Punkt geahndet. Relevant für Esslingerinnen und Esslinger ist auch die Regelung, dass jetzt das Halten und Parken auf Radschutzstreifen verboten ist, wie das Befahren, Parken und Halten auf Radstreifen schon immer der Fall war. In Esslingen kam es in der Vergangenheit z.B. auf der Kiesstraße und vor der Herderschule so regelmäßig zu gefährlichen Situationen und leider auch zu Unfällen.
Zur Pünktlichkeit der Esslinger Busse hilft, dass beim Halten und Parken an Haltestellen und auf Busspuren neuerdings ebenfalls zwischen 55 und 100 € fällig werden. Wer mit dem Kfz unberechtigt in einer Fußgängerzone wie z.B. der Ritterstraße unterwegs ist, berappt jetzt zwischen 55 € und 70 €, wer mit dem Auto Durchfahrtsverbote wie z.B. an der Alten Heusteige ignoriert, zahlt jetzt 55 €. Mit dem Fahrrad z.B verbotenerweise auf der Inneren Brücke zu fahren kostet nun 25 € statt bisher 15 €. Wer mit dem Fahrrad oder mit dem E-Scooter verbotswidrig Geh- und Radwege nutzt muss mit Strafen zwischen 55 und 100 € rechnen. Unverändert ist das Radfahren ausschließlich auf freigegebenen Gehwegen gestattet. Nur auf Gehwegen mit dem weißen Zusatzschild „Radfahrer frei“ darf geradelt werden, allerdings ist dort höchstens Schrittgeschwindigkeit (max. 14 km/h) erlaubt. Wer schneller Radfahren fährt, muss die Fahrbahn benutzen.
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