„Die Stadt Esslingen schließt die meisten nach der 1. BImSchV zulässigen luftverunreinigenden Brennstoffe wie Stein- und Braunkohlen, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz aus. Grundsätzlich ist auch die Verbrennung von Holz ausgeschlossen. Nach § 67 LBO besteht in Baden- Württemberg die Pflicht neue oder baulich wesentlich veränderte Feuerstätten vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger abnehmen zu lassen. Dieser weist dabei auf die Esslinger Satzung und die erforderliche Ausnahmegenehmigung hin. Auf Antrag werden vom Baurechtsamt Ausnahmen für nur gelegentlich benutzte Einzelöfen gewährt – gelegentlich bedeutet hier an maximal fünf Stunden an höchstens acht Tagen pro Monat. Außerdem werden Holzheizungen, die von der BAFA aus dem Programm “Heizen mit erneuerbaren Energien” gefördert werden, und die die auf der BAFA-Liste angegebenen Grenzwerte einhalten, ausnahmsweise zugelassen. Diese Ausnahmen sollen den Betrieb von CO2-neutralen emissionsarmen modernen Holzheizungen ermöglichen. Bei der Gewährung von Ausnahmen wird den Antragstellenden regelmäßig empfohlen, zusätzlich einen Partikelabscheider einzubauen.
Im Zusammenhang mit der Wärmewendestrategie des Landes ist die Stadt Esslingen nach dem Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis zum 31.12.2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Hierfür wurde bereits ein Büro beauftragt. Ziel ist es, im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung den Wärmebedarf der Gebäude zu reduzieren und den verbleibenden Bedarf auf klimaneutrale und emissionsarme Weise zu decken. Da Holz regional nur sehr begrenzt verfügbar ist, wird es langfristig in Einzelgebäuden nicht die nächstliegende Lösung zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfes im urbanen Umfeld sein können.“
Esslingen-Feinstaub-Lärm begrüßt es, dass Holzöfen in Esslingen grundsätzlich verboten sind. Ausnahmen sollten nur in Verbindung mit Partikelabscheider erteilt werden. Verstößte sollten härter bestraft werden!