Das Falschparken auf Gehwegen ist seit dem 9. November kein Bagatelldelikt mehr. An diesem Tag ist der neue Bußgeldkatalog mit drastisch erhöhten Beträgen in Kraft getreten. Bei Verstößen werden nun mindestens 55 Euro fällig, beim Behindern von Zufußgehenden sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Nach Gerichtsurteilen ist es schon Behinderung, wenn der Weg für zwei Personen zu eng ist. Noch teurer wird es, wenn Zufußgehende auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil zum Beispiel der Kinderwagen nicht mehr durchpasst. Wo geparkte Autos Zufußgehenden ihren Schutz- und Verkehrsraum nehmen, dürfen Polizei und Ordnungsamt jetzt viel seltener ein Auge zudrücken. Mit dem neuen Bußgeldkatalog ist verbotenes Parken auf Gehwegen rechtlich ein schwerer Verkehrsverstoß geworden, den die Behörden ahnden müssen.
Zum Gehwegparken bestehen bei Autofahrenden und auch in der Verwaltung teils erhebliche Wissenslücken. FUSS e. V. füllt sie jetzt mit einer 50-seitigen Broschüre. Sie stellt dar, wo das Parken auf Gehwegen erlaubt und wo es verboten ist und was Verstöße kosten. Außerdem zeigt sie, dass viele Kommunen Teile von Gehwegen zum Parken freigeben, auch wenn sie das gar nicht dürfen. FUSS e. V. erklärt, wie Politik und Verwaltung das Versperren der Gehwege unterbinden können und warum sie das oft auch müssen. Und nicht zuletzt zeigt die Broschüre Wege zum legalen Parken.
Die Broschüre „Parken auf Gehwegen“ gibt es zum kostenlosen Herunterladen unter www.ped-es.de/parken.