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Nicht alle Wirte befolgen die Corona-Regeln

Wer hierzulande in einem Restaurant etwas essen möchte, muss einen 3-G-Nachweis vorzeigen können. Doch nicht von allen Gastronomen im Kreis Esslingen wird dieser eingefordert. Das haben Mitarbeiter der kommunalen Vollzugsdienste bei Schwerpunkt-Kontrollen in den vergangenen Wochen herausgefunden. Dabei wurde auch geprüft, ob Gaststätten, Restaurants, Bars und Cafés Kontaktdaten der Gäste erhoben haben und ein Hygienekonzept vorlegen können. Die Mehrheit der kontrollierten Betriebe erfüllte die Vorgaben, aber nicht alle. Bei Missachtung drohen empfindliche Bußgelder. In Esslingen haben die Kontrolleure im Rahmen einer landesweiten Kontrollaktion 36 verschiedene Gaststätten überprüft. Das Fazit: „In 13 Betrieben wurden Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, darunter fehlende Datenerhebung, kein vorliegendes Hygienekonzept und fehlende 3-G-Nachweise“, sagt Niclas Schlecht, Pressesprecher der Stadt Esslingen. Darüber hinaus habe der kommunale Ordnungsdienst auch anlassunabhängige und anlassbezogene Besuche gemacht. „Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung haben die Mitarbeitenden in den vergangenen 30 Tagen 37 verschiedene Gastronomiebetriebe kontrolliert“, sagt Mehmet Koc vom Ordnungsamt der Stadt Esslingen. Dabei seien zehn dokumentierte Verstöße gegen die Corona-Verordnung zur Anzeige gebracht worden.In Kirchheim dagegen hielten sich die meisten Wirte an die Regeln. Schwerpunktmäßig wurden die Kontrollen dort beim Mittagstisch in der Innenstadt gemacht und gezielt die Einhaltung der 3-G-Regel und der Datenerfassung überprüft.