Foto: Bildarchiv Landesbund f. Vogelschutz Bayern (© R. Rössner)
Es gibt bei Privatgärtnern immer wieder Unklarheiten, wie und wann man die Gehölze im Garten naturschutzgerecht pflegen soll und darf. So ist es zum Beispiel nicht zu jeder Jahreszeit erlaubt, seine Hecke nach völlig eigenem Belieben zu schneiden! Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet nämlich zwischen dem 1. März und dem 30 September starke Rückschnitte oder gar Rodungen von Hecken und Gebüschen sowie Röhricht und Schilf – in Siedlungen wie auch in der freien Landschaft. Damit sollen die in den Pflanzen lebenden, nistenden und brütenden Tiere geschützt werden, insbesondere Vögel und Insekten. Zuwiderhandlungen sind als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Von diesem Verbot nicht betroffen sind Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der fortwährende Zuwachs der Pflanzen entfernt wird. Außerdem – auch wenn ein Gehölz nicht mehr sicher oder krank ist, darf es umfangreicher gestutzt werden. Auf eventuell brütende Vögel und andere Wildtiere muss dann aber trotzdem Rücksicht genommen werden!
Wie ist das überhaupt mit der Vogelbrut? Bis etwa Ende Juli muss man noch damit rechnen, dass Vögel in dem grünen Dickicht brüten! Aber flügge werden die Jungvögel erst noch etwas später – eine sensible Zeit also für die Vogelfamilien. Sie werden durch einen falsch angesetzten Gehölzschnitt möglicherweise so sehr gestört, dass die Brut aufgegeben wird.
Außerdem – auch bei den erlaubten Form- und Pflegeschnitten bitte dran denken: ausgedünnte Hecken erleichtern Fressfeinden wie z.B. den Katzen die Sicht und die Jagd auf die Nestinsassen.
Übrigens ist ein zu früher oder zu radikaler Rückschnitt auch mit Blick auf die Pflanzen nachteilig – denn in der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch einmal ordentlich zu, bauen dadurch an Substanz auf und werden robuster.
Aber – das sollte man nun jedenfalls wissen: falls doch größere Rückschnitte im Garten anstehen, kann man die am besten jetzt im Herbst vornehmen!