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Sozialverband VdK

Ende des Wahlrechtsausschlusses

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Zum ersten Mal können auch Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten betreut werden, an einer Bundestagswahl teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den jahrzehntelangen Wahlrechtsausschluss dieser Menschen im Jahr 2019 aufgehoben. Das Bundeswahlgesetz wurde entsprechend geändert. Mehr als 85 000 volljährige Menschen mit Behinderung, darunter viele Menschen mit Lernschwierigkeiten, sind davon betroffen und können jetzt als Erstwählerinnen und Erstwähler am 26. September 2021 wählen. Für die Beendigung des diskriminierenden Wahlrechtsausschlusses hatten sich Behindertenorganisationen lange eingesetzt. Denn auch Wählerinnen und Wähler, die unter Vollbetreuung stehen, sollen von ihrem Wahlrecht, sprich ihrem Bürgerrecht, selbstbestimmt Gebrauch machen können. Dazu gibt es die Möglichkeit zur Wahlassistenz, das heißt, Betroffene können sich beim Wahlvorgang von einer selbst gewählten Begleitperson unterstützen lassen.