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Sozialverband VdK OV Esslingen

Zuschuss zu barrierefreien Umbauarbeiten

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In letzter Zeit wurden wir immer öfters um Auskunft gebeten, was barrierefreie Umbauarbeiten im häuslichen Bereich betraf. Die häufigste Frage war hier: “Bekomme ich dazu einen finanziellen Zuschuss und, wenn ja, wie viel und von wem?” Die Krankenkassen bezahlen für entsprechende Umbauarbeiten einen Zuschuss in Höhe von max. 4000,-€ bei einer pflegebedürftigen Person in der Wohnung. Bei zwei pflegebedürftigen Personen in einer Wohnung max. 16.000.-€. Voraussetzung ist jedoch ein Pflegegrad. Allerdings genügt bereits der Pflegegrad 1. Damit die Krankenkasse die Umbauarbeiten letztlich auch bezuschusst, ist der korrekte Ablauf der Beantragung entscheidend. So muss zunächst ein Kostenvoranschlag oder Angebot für die Umbaumaßnahme eingeholt werden. Dieses Angebot muss anschließend bei der Krankenkasse eingereicht werden. Sobald die Krankenkasse die beantragte Umbaumaßnahme genehmigt hat, kann dann der Auftrag erteilt werden. Auf keinen Fall umgekehrt. Die Höhe der jeweiligen Erstattungssumme legt die Krankenkasse fest. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder aber Sie wenden sich direkt an Ihre Krankenkasse.