Foto: FUSS Esslingen
Sie sind eines der größten Sicherheitsrisiken für Zufußgehende in der Stadt: Autos, die auf Geh- und Fußwegen parken. Nach der Straßenverkehrsordnung ist das nur dann erlaubt, wenn es durch Markierungen oder Schilder ausdrücklich gestattet ist. In allen anderen Fällen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die künftig bis zu 110 Euro kostet. Werden dabei Zufußgehende behindert, muss in der Regel außerdem abgeschleppt werden – laut Landesverkehrsministerium bei einer Restbreite von weniger als 1,50 Meter auf dem Gehweg. Entgegen dieser Rechtsauffassung hält die Stadt Esslingen einen Meter Restbreite für ausreichend – ein Hohn nicht nur für Personen mit Gehilfe oder Einkauftaschen, Menschen im Rollstuhl oder Kinder auf dem Fahrrad, die den Gehweg dann nicht mehr benutzen können und auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dennoch sieht der Mobilitätsausschuss des Gemeinderats keinerlei Handlungsbedarf und hat in seiner jüngsten Sitzung mit neun von zehn Stimmen eine Korrektur der Regel ebenso abgelehnt wie mehr Personal für das Ordnungsamt, eine Aufklärungskampagne gegen Falschparken und Maßnahmen gegen den Parkdruck in Wohngebieten, wie dies FUSS Esslingen in einer Stellungnahme gefordert hatte. Damit zeigen die Rät:innen erneut, dass ihnen die Rechte von Zufußgehenden, mit Verlaub, scheißegal sind. Stellungnahme zum Gehwegparken: www.ped-es.de/stellungnahme-gehwegparken/