Foto: ADFC Esslingen, Kartendaten Openstreetmap-Mitwirkende
Mehr als 1,5 m müssen es sein, wenn man Radfahrer in der Stadt mit dem Auto überholt. Das entscheiden Gerichte seit mehreren Jahren schon, wenn es zu Unfällen kommt, aber erst seit einem Jahr steht dieses Abstandsgebot auch in der Strassenverkehrsordnung. Damit ist ein zu geringer Abstand auch ohne Unfall eine Ordnungswidrigkeit.
Zum Tag der Verkehrsicherheit am 5.5. haben sich Aktive im ADFC Esslingen einen “open bike Sensor” besorgt und sind mit dem kleinen Ultraschallmessgerät unterm Sattel ein paar Runden gefahren. Das Ergebnis: 1,50 m werden sehr häufig unterschritten, teilweise lag der Abstand zwischen Lenkerende und überholendem Auto bei nur 63 cm. Da wird es also ausgesprochen eng und wer etwas für die Sicherheit tun will, muss für dafür sorgen, dass Radfahrende möglichst auf geschützen Radstreifen fahren können, vor allem wenn es sich dabei um Schulradwege handelt. Nur dann werden Radler:innen darauf vertrauen, dass sie beispielsweise den östlichen Ring lebend wieder verlassen und sich das näshte Mal wieder aufs Rad setzen, wie das in Esslingen mit “gemeinsam unterwegs” auch Ziel ist. Infos über den open-bike-sensor gibt es unter www.openbikesensor.org