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Der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) freuen sich über einen Teilerfolg beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Denn das BSG nahm unlängst eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung an, die der Sozialverband eingelegt hatte (BSG Az.: B 13 R 100/20 B). Mit der Entscheidung über die Revision durch das Bundessozialgericht ist noch in 2021 zu rechnen. Dabei geht es um eine höhere Erwerbsminderungsrente für rund 1,8 Millionen Menschen. Diese Rentnerinnen und Rentner dürfen auf eine höhere Rente hoffen, falls die von VdK und SoVD als verfassungswidrige Ungleichbehandlung monierte Stichtagsregelung fallen sollte. Denn nach bisheriger Rechtslage werden nur Rentner, die seit 2019 Erwerbsminderungsrente beziehen, bessergestellt. Diese Neurentner profitieren von höheren Zurechnungszeiten. Sollte das Musterstreitverfahren vor dem BSG Erfolg haben, so würde dies für den Kläger aus Nordrhein-Westfalen Monat für Monat rund 100 Euro mehr bedeuten. Ziel von VdK und SoVD ist es jedenfalls, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären zu lassen, ob die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern gegen das Grundgesetz verstößt.