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Sozialverband VdK

Stiftung Anerkennung und Hilfe: Anträge bis 30.06.

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Der Vorstand des VdK-Ortsverbandes weist darauf hin, dass seit 2017  Menschen, die früher in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie körperliche oder psychische Gewalt erlebten, bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ Gehör finden und Entschädigungsleistungen beantragen können. Die Antragsfrist wurde jetzt nochmals verlängert – bis zum 30. Juni 2021. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist bundesweit vertreten. Informationen und Adressen der Anlauf- und Beratungsstellen gibt es unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de, ein allgemeines Infotelefon unter (0800) 221 221 8. Für Betroffene entscheidend ist der aktuelle Wohnsitz. Konkret geht es um Menschen, die als Kinder/Jugendliche in Behindertenheimen der Bundesrepublik zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. Dezember 1975 oder in der DDR zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990 Leid erfahren haben. Im Südwesten befindet sich die Stiftungsberatungsstelle beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 61956-76, stiftung-anerkennung-hilfe-bw@vdk.de.