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Der VdK Ortsvorstand weist darauf hin, dass ab sofort wieder ein Zuschuss für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Haus (455-B) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden kann. In 2021 stehen dafür 130 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt für Einzelmaßnahmen, zum Beispiel eine befahrbare Rampe beim Hauseingang, zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro. Und für den Standard „Altersgerechtes Haus“ kann es 12,5 Prozent geben, maximal 6250 Euro. Der Antrag ist im KfW-Zuschussportal im Internet zu stellen: www.kfw.de/info-zuschussportal
Für pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 1) kann die Pflegekasse bis zu 4000 Euro als Zuschuss für Maßnahmen zahlen, die die Pflege zuhause erleichtern oder dem Pflegebedürftigen wieder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies kann zum Beispiel der Einbau einer barrierefreien Dusche sein. Wichtig: Stets ist der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme zu stellen.