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Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat beantragt, die Stadtverwaltung solle einen mittelfristigen Maßnahmen- und Investitionsplan für die Besondere Gefahrenabwehr und den Bevölkerungsschutz in Esslingen erstellen. Darin sind die bereits umgesetzten Maßnahmen, bestehende Defizite sowie die notwendigen Investitionen mit Prioritäten, Zeitplan und Kosten darzustellen.
Die Stadt Esslingen hat in den vergangenen Jahren bereits wichtige Strukturen für außergewöhnliche Schadenslagen aufgebaut. Dazu gehören unter anderem der Verwaltungsstab, Hochwasserschutzmaßnahmen, Rückfallkommunikation und die inzwischen 19 Notfalltreffpunkte im Stadtgebiet.
Gleichzeitig bestehen weiterhin konkrete Handlungsbedarfe. Der vom Gemeinderat beschlossene Feuerwehrbedarfsplan sieht zusätzliche Stellplätze und Lagermöglichkeiten in Wäldenbronn für Aufgaben der Besonderen Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes vor. Auch die Frage eines stationären Warnsystems ist bislang ausdrücklich als Prüfauftrag enthalten.
Hinzu kommen veränderte Gefährdungslagen. Neben klassischen Natur- und Schadensereignissen müssen auch länger andauernde Ausfälle von Energie und Kommunikation sowie Cyberangriffe und gezielte Beeinträchtigungen wichtiger Einrichtungen berücksichtigt werden. Das seit März 2026 geltende KRITIS-Dachgesetz umfasst unter anderem den Gesundheitssektor und verfolgt ausdrücklich die Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen; das geltende BSI-Gesetz enthält ergänzende Anforderungen zur IT-Sicherheit kritischer Anlagen.
Unser Ziel ist deshalb keine neue Parallelstruktur, sondern ein klarer Fahrplan: Was ist bereits vorhanden, wo bestehen Lücken, welche Maßnahmen haben Priorität und welche finanziellen Mittel sind in den kommenden Jahren erforderlich?
Tim Hauser, Fraktionsvorsitzender
Aglaia Handler, Stv. Fraktionsvorsitzende

