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Am 2. August erinnern wir uns an den Genozid von einer halben Million europäischer Sinti und Roma.
Nach staatlich erlittener Erfassung, Verfolgung und institutioneller Diskriminierung wurden „Zigeuner“ systematisch in Lager gebracht, wo sie
verhungerten oder getötet wurden. Die letzten 4.300 noch verbleibenden Sinti und Roma wurden in der Nacht vom 2. auf 3. August 1944
in Auschwitz ermordet.
Dieses Unrecht wurde lange geleugnet und relativiert. Ausgrenzung und Rassismus erleben Sinti und Roma bis heute. Dieser grauenhafte Völkermord der NS wurde erst 1982 politisch als solcher anerkannt, fast 40 Jahre nach Kriegsende!
Dem Anerkennen dieser Gräueltaten muss ein deutliches NIE WIEDER folgen. Im Grundgesetz klar ausgesprochen und verbindlich geregelt in Artikel 1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“

