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Die Entfernungspauschale in aktueller Form ist weder aus ökologischer noch aus sozialer oder ökonomischer Sicht zu rechtfertigen – eine Reform ist unabdingbar. Jetzt kommt es darauf an, sowohl die Pendler*innen zu entlasten, die am stärksten unter hohen Kosten leiden, als auch die ökologischen Fehlanreize zu verringern.
Der VCD schlägt als eine Möglichkeit vor, die Entfernungspauschale in ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld umzuwandeln. Bezogen auf den einfachen Arbeitsweg könnten beispielsweise 10 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt werden. Der Jahresbetrag wird dann von der Gesamtsteuerschuld abgezogen. Dies würde alle Pendler*innen gleichermaßen entlasten, da der individuelle Grenzsteuersatz keine Rolle spielt. Entsprechend würden Geringverdienende gegenüber heute künftig stärker profitieren, das Mobilitätsgeld wäre somit sozial ausgewogener. Eine Härtefallregelung für geringverdienende Pendler*innen könnte zusätzlich für gezieltere Entlastung sorgen.
Um auch ökologische Anreize zu setzen, sollte das Mobilitätsgeld verkehrsmittelabhängig ausgestaltet werden. So sollten Pendelnde, die das Auto nutzen, nur dann den vollen Betrag erhalten, wenn sie Bus, Bahn oder Rad nicht angemessen nutzen können. So wird es in anderen Ländern bereits gehandhabt.
Aus umweltpolitischer Sicht sollte die Förderung des Arbeitswegs mittelfristig ganz abgeschafft werden; das freiwerdende Geld sollte in den Ausbau von Radwegen, Bus- und Bahnangeboten fließen. Das Mobilitätsgeld stellt jedoch übergangsweise eine Möglichkeit dar, die Kosten fürs Pendeln gerechter abzufedern und überhaupt Anreize zu setzen, öfter das Rad oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

