Foto: Stadt Mannheim
Ende 2025 war ein “Scan-Fahrzeug zur automatisierten Parkraumüberwachung” in der Mannheimer Neckarstadt unterwegs. Möglich wurde das erst durch das Baden-Württembergische Landesmobilitätsgesetz, das seit dem 29. März 2025 in Kraft ist. In einem Pilotptojekt wurden die parkenden Fahrzeuge überprüft, sicherheitsrelevante Verstöße aufgezeichnet und zur Ahndung gebracht.
Wie die Stadt Mannheim selbst schreibt, soll damit die Überwachung des ruhenden Verkehrs effektiver und effizienter gestaltet werden, “um den Kontrolldruck zu erhöhen und die Verkehrssicherheit nachhaltig zu stärken“.
Es ging also nicht um das Erfassen von “Schwarzparkern”, sondern um “Falschparker”, also vorrangig um Verkehrssicherheit, wenn z.B. die Sicht versperrt wird. Kinder können bspw. die Strasse besser einsehen und aus dem Auto sind Kinder besser zu sehen. So werden Unfälle vermieden.
Die Ausweitung auf “Schwarzparker” sei möglich, dafür müssten aber die Parkautomaten auf Kennzeicheneingabe umgestellt werden. Ausserdem muss die Software berücksichtigen, dass die Bedürfnisse von Gehbehinderten mit Schwerbehindertenausweis korrekt berücksichtigt werden.
VCD Kreisverband Esslingen
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