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Friedensbündnis Esslingen

Klausur: Bedeutung der UN-Charta

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Das Esslinger Friedensbündnis hat sich in seiner Klausur Anfang Februar mit der zunehmenden weltweiten Kriegsgefahr befasst. Die Lösung, Kriege zu verhindern haben die Staaten als Lehre des zweiten Weltkrieges 1945 in der Charta der Vereinten Nationen formuliert und festgeschrieben. Im Artikel 2 hat sich die Staatengemeinschaft zum weltweiten Gewaltverzicht bekannt. Die Aktualität des Themas zeigt die Äußerung von Wolfgang Ischinger (Münchner Sicherheitskonferenz): „derzeit werde das Gebäude der internationalen Ordnung mit der Abrissbirne bearbeitet.“ Die Völker waren 1945 entschlossen, die Welt vor Kriegen zu bewahren und die Grundrechte der Menschen und ihre Würde zu schützen. Alle Mitgliedstaaten der UNO stehen in der Verpflichtung, Konflikte durch Verhandlungen und nicht mehr mit militärischer Gewalt zu lösen. In der Folge entstanden Institutionen, die dem dienen. Die UNO ist keine Weltregierung, sondern ein internationales Forum von Regierungsvertretern, in dem jedes Land eine Stimme hat. Die UNO hat viele Regularien zur Konfliktlösung entwickelt, aber nicht die Macht, sie durchzusetzen. Die relative Schwäche und begrenzte Macht ist ein großer Vorteil in einer multipolaren Welt eine Vermittlerrolle einzunehmen. Heute hat sich vielfach die Überzeugung durchgesetzt, dass Frieden nur durch Androhung oder Einsatz von militärischer Gewalt verteidigt werden kann. Dadurch verlieren die Prinzipien der UN an Bedeutung und Völkerrecht erodiert, sichtbar in der immer häufigeren militärischen Lösung von Konflikten ohne UN-Mandat. Wir brauchen das Völkerrecht, das auf der UN-Charta aufbaut. Sonst riskieren wir unsere gemeinsame Zukunft.