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Südkirche Pliensauvorstadt

Ab 14 Jahren wahlberechtigt: Die Kirchenwahl!

Foto: Evangelische Landeskirche

Am 30. November, dem 1. Advent, öffnen in der Laterne neben der Stadtkirche und in der Südkirche die Wahl-Lokale: Alle Mitglieder der evangelischen Landeskirche Württemberg sind dazu aufgerufen, die Kirchengemeinderäte vor Ort sowie die Landessynode zu wählen. Ab 14 Jahre seid ihr wahlberechtigt. Und das ist wichtig! Denn wer in die Synode gewählt wird, trägt Verantwortung für die gesamte Kirche in Württemberg. Eure Stimme entscheidet, wie stark Projekte für Jugendgruppen, Konfi-Arbeit oder Freizeiten gefördert werden. Streaming-Gottesdienste, digitale Gruppenräume oder Social-Media-Aktionen – die Synode legt fest, wie die Kirche moderne Technik nutzt. Themen wie Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion stehen auf der Agenda. Wer in die Synode gewählt wird, entscheidet, welche Themen Priorität haben. Deine Stimme kann dazu beitragen, dass deine Sichtweisen gehört werden.

Es ist etwas Besonderes, dass das “Kirchenparlament” – die Landessynode – direkt durch die Mitglieder gewählt wird. Das gibt es nur hier. Wählen gehen, heißt mitbestimmen, in welche Richtung es geht. Keine Ahnung, wen du wählen könntest? Da hilft der Churchomat der Evangelischen Landeskirche Württemberg: www.churchomat.de.